Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich

Veranstalter des Metal Assault Musikfestivals in der Volksschule Moers im Südring 2 in 47441 Moers, sind Dimitrios Kuckhoff und Georg Wik.

Für den Besuch des Metal Assault Musikfestivals gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§ 2 Erwerb von Eintrittskarten

Der Erwerb von Eintrittskarten ist auf verschiedenen Wegen möglich:

Eintrittskarten sind

  • als Gutscheine über das Internet im Vorverkauf oder
  • an der Abendkasse zu den Öffnungszeiten

zu erwerben.

Eine vertragliche Beziehung kommt ausschließlich zwischen dem rechtmäßigen Inhaber eines Eintrittsgutscheins oder der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Der Gutschein berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim ersten Vorzeigen des Gutscheins oder dem Erwerb einer Eintrittskarte an der Abendkasse erhält der Käufer ein Stempel bzw. Bändchen, welches am Handgelenk zu befestigen ist und von diesem Zeitpunkt an als Eintrittskarte fungiert. Kann ein solches Bändchen nicht vorgezeigt werden, so wird der Zutritt zum Veranstaltungsort untersagt. Durch den Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder Missbrauch von Gutscheinen, Ausweisen oder Bändchen hat deren Einzug und Ungültigkeitserklärung sowie eventuelle gerichtliche Schritte zur Folge.


§ 2.1 Erwerb von Eintrittskarten im Kartenvorverkauf per Bestellung im Internet

Für das Angebot und die Abwicklung des Kartenvorverkaufs über das Internet (www.metal-assault.de) sind die Privatpersonen Dimitrios Kuckhoff und Georg Wik verantwortlich.

Das Angebot für einen Vertragsabschluss bzw. den Erwerb von Eintrittskarten geht vom Kunden aus. Dazu ist im letzten Schritt der Online-Bestellung das Feld "Bestellung abschicken" zu markieren bzw. anzuklicken. Damit beauftragt Dimitrios Kuckhoff und Georg Wik mit der ordnungsgemäßen Abwicklung der Schritte des Online-Kartenkaufes.

Sofern die Kartenbestellung korrekt ausgefüllt ist, alle erforderlichen Angaben enthält und ein Kontingent zur Bedienung des Kartenwunsches zur Verfügung steht, erhält der Besteller eine schriftliche Benachrichtigung per E-Mail. Diese E-Mail enthält die Bankverbindung für die Abwicklung des Kartenvorverkaufs sowie die Angabe des zu überweisenden Rechnungsbetrages für die zu reservierenden Tickets. Erst nach der überweisung dieses Betrages durch den Kunden unter Verwendung der in der E-Mail mitgeteilten Daten und der Zusendung des Gutscheins an den Kunden per E-Mail kommt ein Vertrag zustande. Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Versenden der E-Mail mit der Bankverbindung durch den Veranstalter auf dem angegebenen Konto eingegangen sein, so wird die Bestellung storniert.

Nach Registrierung des Zahlungseinganges erhält der Besteller eine weitere schriftliche Zuteilung per E-Mail. Diese E-Mail enthält einen Gutschein (Bestellnummer) im Anhang für die bestellte(n) Eintrittskarte(n).
Die zugesandte E-Mail inklusive der Bestellnummer für die Eintrittskarten sind vom Kunden auf einem handelsüblichen Drucker auszudrucken. Der Ausdruck dieser E-Mail ist sorgfältig aufzubewahren und vor Diebstahl oder dem unbefugten Anfertigen von Kopien etc. zu schützen, gleiches gilt auch für die E-Mail selbst. Die Vorlage des Ausdrucks und eines gültigen Personalausweises an der Abendkasse berechtigt zum Eintausch des Gutscheins gegen die Eintrittsbändchen, die zum Eintritt in das Bühnenareal berechtigen.

Bei der Einlösung des Gutscheins gilt das Prinzip, dass mit der ersten Vorlage an der Abendkasse die dieser Bestellung entsprechende(n) Karte(n) ausgehändigt werden, damit ist der Vertrag erfüllt. Ein Anspruch auf den Einlass gegen einen zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegten identischen Gutschein ist in Folge dessen ausgeschlossen.

Die Widerrufung einer bereits bezahlten Bestellung und die damit verbundene Rückerstattung des Geldes ist ausgeschlossen.

Das Weiterverkaufen von Tickets ist nur dann gestattet, wenn der Preis hierbei den ursprünglichen Kaufpreis nicht übersteigt.


§ 2.2 Erwerb von Eintrittskarten an der Abendkasse

Es liegt im Ermessen von Dimitrios Kuckhoff, Georg Wik und der Volksschule Südring, ob und in welcher Zahl Karten an der Abendkasse des Metal Assault Festivals erworben werden können.


§ 3. Rücknahme von Eintrittskarten bzw. Bändchen

Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Eintrittskarten ist nicht möglich. Sollte sich der Verschluss eines Eintrittsbändchen, falls welche ausgeteilt wurden, geöffnet haben, so wird es nur bei Vorlage an der Abendkasse ersetzt werden.


§ 4. Haftung

Die Veranstalter oder ihre Erfüllungsgehilfen haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verbleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

Aufgrund der hohen Lautstärke im Bühnenbereich, wird das Tragen von Ohrstöpseln dringend empfohlen! Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Hörschäden jeglicher Art.


§ 5. Einlass

Der Einlass in die Volksschule Südring beginnt spätestens um 18:00 Uhr. Der Einlass zur Bü beginnt um 19:00 Uhr und wird während der Programmdauer - solange diese störungsfrei verläuft - mit gültiger Eintrittskarte jederzeit gewährt.


§ 6. Ausfall der Veranstaltung

Bei Termin- oder Ortsverlegung können keine Schadenersatzansprüche oder Reisekostenrückerstattungen an die Veranstalter geltend gemacht werden. Gleiches gilt für den Fall einer Programmänderung oder Ausfall einzelner Bühnenauftritte.
Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt nur bei genereller Absage der Veranstaltung innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungsdatum.


§ 7. Sicherheit und Hausrecht

Den Anordnungen des Sicherheitspersonals bzw. denen behördlicher überwachungsorgane ist unbedingt Folge zu leisten.

Auf der gesamten Veranstaltungsgelände hat der Veranstalter das Hausrecht. Störungen der Veranstaltung sind zu unterlassen und auf andere Anwesende ist Rücksicht zu nehmen.

Die Veranstalter behalten sich vor, die Personen, die den Verlauf der Veranstaltung stören, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

Es ist untersagt Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mit in den Veranstaltungsbereich zu nehmen. Besucher mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen wird der Zutritt verwehrt.

Das Mitführen von Getränken, welche nicht dem Festivalausschank entstammen, und Glasbehältern ist im Bühnenbereich untersagt.

Für Personen, gegenüber denen ein Hausverbot ausgesprochen wurde, bleibt dieses für die Dauer der Veranstaltung bestehen.

Personen unter Drogeneinfluss kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt bzw. der weitere Besuch der Veranstaltung verweigert werden.

Jeder nicht von den Veranstaltern genehmigte kommerzielle Handel, bzw. jedes nicht vom Veranstalter genehmigte Gewerbe auf dem Festivalgelände ist zu unterlassen.

Der Veranstalter ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder die von Sicherheitsorganen wegen strafbarer Handlungen festgenommen oder angezeigt werden, aufzunehmen oder vom privaten Sicherheitsdienst aufnehmen zu lassen.

Der Inhaber einer Eintrittskarte erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten an Behörden weitergeleitet werden, sollte es einen begründeten Verdacht geben, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung während des Festivals gefährdet ist.


§ 8. Ton- und Bildaufnahmen

Der Veranstalter kann das Mitbringen von Video- und Tonaufnahmegeräten in den Bühnenbereich untersagen. Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind nur für den privaten Gebrauch zulässig.

Der Veranstaltungsbesucher willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen seiner Person erstellen zu lassen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu Eigenwerbezwecken zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.